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Feiertage in Schweiz

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Gesetzliche Feiertage in Schweiz im Jahr 2026

Heute
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Weihnachten —
Nächster Feiertag

Weihnachten

Kompatibel mit Apple Kalender, Google Kalender, Outlook und Mobilgeräten.

Alle FeiertageDatumWochentagErsatzruhetag
NeujahrDonnerstagNein
KarfreitagFreitagNein
OstersonntagSonntagNein
OstermontagMontagNein
Christi HimmelfahrtDonnerstagNein
PfingstenSonntagNein
PfingstmontagMontagNein
Schweizer NationalfeiertagSamstagNein
Eidgenössischer Dank-, Buss- und BettagSonntagNein
WeihnachtenFreitagNein
Zweiter WeihnachtsfeiertagSamstagNein

Brückentage und lange Wochenenden im Jahr 2026 clever planen

Hol im Jahr 2026 mehr aus deiner freien Zeit heraus: Nutze Urlaubstage gezielt rund um Feiertage, um lange Wochenenden und verlängerte Auszeiten zu schaffen.

8 freie TageVerlängerte Auszeit

28. Dez. – 4. Jan.

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Mo., 29. Dez., Di., 30. Dez., Mi., 31. Dez., Fr., 2. Jan.
Feiertage: Neujahr
4 freie TageBrückentag

1. Jan. – 4. Jan.

1 Urlaubstag nehmen
Urlaub nehmen: Fr., 2. Jan.
Feiertage: Neujahr
10 freie TageVerlängerte Auszeit

28. März – 6. Apr.

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Mo., 30. März, Di., 31. März, Mi., 1. Apr., Do., 2. Apr.
Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag
4 freie TageLanges Wochenende

3. Apr. – 6. Apr.

0 Urlaubstage erforderlich
Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag
10 freie TageVerlängerte Auszeit

3. Apr. – 12. Apr.

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Di., 7. Apr., Mi., 8. Apr., Do., 9. Apr., Fr., 10. Apr.
Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag
9 freie TageVerlängerte Auszeit

9. Mai – 17. Mai

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Mo., 11. Mai, Di., 12. Mai, Mi., 13. Mai, Fr., 15. Mai
Feiertage: Christi Himmelfahrt
4 freie TageBrückentag

14. Mai – 17. Mai

1 Urlaubstag nehmen
Urlaub nehmen: Fr., 15. Mai
Feiertage: Christi Himmelfahrt
3 freie TageLanges Wochenende

23. Mai – 25. Mai

0 Urlaubstage erforderlich
Feiertage: Pfingsten, Pfingstmontag

Arbeitstage berechnen in Schweiz

Berechne die genauen Arbeitstage und Arbeitsstunden zwischen zwei Daten, ohne Wochenenden und offizielle Feiertage.

23 Arbeitstage
(184 Arbeitsstunden bei 8 Std./Tag)
Kalendertage:31Wochenendtage:8Feiertage:0

Leitfaden zum Feiertagskalender der Schweiz

In der Schweiz wird ein großer Teil der Feiertage kantonal geregelt. Der Schweizer Nationalfeiertag ist der einzige eidgenössische Feiertag. Die Kantone bestimmen, welche weiteren Feiertage nach eidgenössischem Arbeitsrecht denselben Schutz genießen.[1] Deshalb können sich die Feiertagskalender von Kanton zu Kanton und sogar innerhalb eines Kantons stark unterscheiden. Für Arbeit, Reisen, Termine und geschäftliche Planungen ist der jeweilige lokale Kalender maßgeblich.

Eidgenössische und kantonale Feiertagsregeln

Der Schweizer Nationalfeiertag ist der einzige eidgenössische Feiertag und wird arbeitsrechtlich einem Sonntag gleichgestellt.[1] Die Kantone können bis zu acht weitere Feiertage bestimmen, die für die Zwecke des Arbeitsgesetzes ebenfalls als Sonntage gelten. Sie können für verschiedene Teile eines Kantons auch unterschiedliche Feiertage festlegen.[1][2]

Aufgrund dieser eidgenössischen Ordnung solltest du nicht automatisch davon ausgehen, dass bekannte Festtage wie Karfreitag, Ostermontag, Fronleichnam, Allerheiligen oder andere religiöse und staatliche Feiertage in der ganzen Schweiz denselben Rechtsstatus haben. Der jeweilige kantonale Kalender legt fest, welche weiteren Feiertage nach eidgenössischem Arbeitsrecht den Sonntagen gleichgestellt sind.[1]

Was ein anerkannter Feiertag für Beschäftigte bedeutet

Grundsätzlich dürfen Beschäftigte, die dem Arbeitsgesetz unterstehen, an Feiertagen, die rechtlich Sonntagen gleichgestellt sind, nicht zur Arbeit verpflichtet werden. Für diese Feiertage können dieselben Ausnahmen gelten wie für Sonntagsarbeit. Unternehmen, für die keine Ausnahme gilt, benötigen in der Regel eine Bewilligung, um Personal zu beschäftigen.[1][2]

Bei Monatslohn wird das Gehalt weiterbezahlt, wenn anerkannte Feiertage zu Arbeitsausfall führen. Für Beschäftigte im Stundenlohn gelten andere Regeln: Ob kantonale Feiertage bezahlt werden, hängt vom einzelnen Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag ab. Der Schweizer Nationalfeiertag ist die Ausnahme, denn er muss auch Beschäftigten im Stundenlohn gesetzlich bezahlt werden.[1]

Religiöse Feiertage außerhalb des offiziellen Kalenders

Das eidgenössische Arbeitsrecht regelt auch religiöse Festtage, die ein Kanton nicht als offizielle Feiertage festgelegt hat. Beschäftigte dürfen an anderen religiösen Feiertagen der Arbeit fernbleiben, wenn sie ihren Arbeitgeber fristgerecht im Voraus darüber informieren.[1] Arbeitgeber müssen Beschäftigten auf Wunsch außerdem nach Möglichkeit die nötige Zeit für die Teilnahme an religiösen Feiern gewähren.[2]

Diese Regelung ist besonders relevant in einem Land, in dem sich die gesetzlichen Feiertagskalender regional unterscheiden und nicht alle religiösen Traditionen umfassen. Für einen nicht anerkannten religiösen Festtag freizunehmen ist nicht dasselbe wie einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag zu erhalten. Beschäftigte sollten ihr Fernbleiben deshalb nach den geltenden Regeln mit dem Arbeitgeber vereinbaren.[1][2]

Wenn ein Feiertag auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag fällt

Das Schweizer Arbeitsrecht sieht keinen automatischen Ersatzruhetag vor, wenn ein anerkannter Feiertag auf einen Tag fällt, an dem eine beschäftigte Person normalerweise nicht arbeiten würde. Der ausgefallene Feiertag muss später nicht nachgewährt werden.[1] Umgekehrt muss Arbeitszeit, die wegen eines anerkannten Feiertags an einem regulären Arbeitstag ausfällt, nicht nachgeholt werden.

Läden und Öffnungszeiten an Feiertagen

Der Feiertagsstatus bedeutet nicht, dass alle Geschäfte in der Schweiz dieselben Öffnungszeiten haben müssen. Da anerkannte Feiertage arbeitsrechtlich in der Regel wie Sonntage behandelt werden, gelten für den Einsatz von Verkaufspersonal die Einschränkungen und Ausnahmen zur Sonntagsarbeit. Ob Geschäfte sonntags öffnen dürfen, regeln die Kantone gesondert.[3]

Das Bundesrecht sieht Ausnahmen für bestimmte Betriebe vor, die Reisende an Bahnhöfen, Flughäfen, anderen Terminals des öffentlichen Verkehrs und an Grenzorten versorgen. Auch bestimmte Geschäfte in Tourismusgebieten und weitere ausdrücklich festgelegte Betriebe können von der üblichen Bewilligungspflicht für Sonntagsarbeit ausgenommen sein.[3] Prüfe deshalb die tatsächlichen Öffnungszeiten, statt von einer allgemeinen Schließung oder davon auszugehen, dass überall alles geöffnet ist.

Planung rund um Schweizer Feiertage

Um zuverlässig zu prüfen, welche Feiertage gelten, ermittle den Kanton und gegebenenfalls den Teil des Kantons, in dem sich der Arbeitsplatz, der Termin oder die Dienstleistung befindet. Das Bundesrecht erlaubt Kantonen ausdrücklich, in verschiedenen Gebieten unterschiedliche Feiertage festzulegen.[2] Verwende den Kalender eines Schweizer Ortes daher nicht automatisch für einen anderen.

Unternehmen sollten außerdem den rechtlichen Status eines Feiertags von den Öffnungszeiten einer bestimmten Organisation unterscheiden. Manche Tätigkeiten sind von den üblichen Einschränkungen der Sonntagsarbeit ausgenommen. Kantonale Vorschriften zu Ruhetagen und Ladenöffnungszeiten können weitere Anforderungen mit sich bringen.[2][3] Für wichtige Termine, Einkäufe, Lieferungen oder Dienstleistungen sind der geltende kantonale Kalender und der Zeitplan des jeweiligen Anbieters die verlässlichsten Quellen.

Häufig gestellte Fragen zu Feiertagen in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz einen einheitlichen landesweiten Feiertagskalender?

Nein. Der Schweizer Nationalfeiertag ist der einzige eidgenössische Feiertag. Die Kantone können bis zu acht weitere Feiertage festlegen, die nach eidgenössischem Arbeitsrecht wie Sonntage behandelt werden. Welche Feiertage gelten, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.[1][2]

Können sich Feiertage innerhalb eines Kantons unterscheiden?

Ja. Nach eidgenössischem Arbeitsrecht können Kantone für verschiedene Teile ihres Gebiets unterschiedliche Feiertage festlegen.[2] Deshalb kann der genaue lokale Kalender auch dann wichtig sein, wenn der Kanton bereits feststeht.

Müssen Beschäftigte wegen eines Feiertags ausgefallene Arbeitsstunden nachholen?

Nein. Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlich anerkannten Feiertags ausfällt, muss grundsätzlich nicht nachgeholt werden.[1] Fällt der Feiertag auf einen Tag, an dem die beschäftigte Person normalerweise nicht arbeitet, besteht jedoch auch kein automatischer Anspruch auf einen Ersatzfeiertag.

Werden alle Feiertage auch Beschäftigten im Stundenlohn bezahlt?

Nicht unbedingt. Beschäftigte mit Monatslohn erhalten ihr Gehalt weiter, wenn anerkannte Feiertage zu Arbeitsausfall führen. Bei kantonalen Feiertagen hängt die Bezahlung von Beschäftigten im Stundenlohn grundsätzlich vom Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag ab. Der eidgenössische Feiertag muss auch Beschäftigten im Stundenlohn gesetzlich bezahlt werden.[1]

Kann eine beschäftigte Person an einem nicht offiziell anerkannten religiösen Feiertag freinehmen?

Nach eidgenössischem Arbeitsrecht dürfen Beschäftigte an religiösen Festtagen, die ihr Kanton nicht offiziell anerkannt hat, der Arbeit fernbleiben, sofern sie ihren Arbeitgeber fristgerecht im Voraus informieren.[1][2]

Sind Geschäfte an Schweizer Feiertagen immer geschlossen?

Nein. Für anerkannte Feiertage gelten im Allgemeinen ähnliche Regeln wie für Sonntagsarbeit. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Betriebe, darunter geeignete Geschäfte für Reisende an Verkehrsknotenpunkten und einige Betriebe in Tourismusgebieten.[3] Zusätzlich gelten die kantonalen Ladenöffnungsvorschriften. Prüfe deshalb die Öffnungszeiten vor Ort.

Quellen

  1. Freizeit und Feiertage- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
  2. Wegleitung zum Arbeitsgesetz und zu den Verordnungen 1 und 2- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
  3. FAQ Ladenöffnung am Sonntag- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO