Neujahrstag in der Schweiz
Der Neujahrstag am 1. Januar ist in allen Schweizer Kantonen ein gesetzlicher Feiertag. Die Menschen verbringen den Tag ruhig mit Familie und Freunden nach den Feiern der Silvesternacht. Viele nutzen die freie Zeit für Ausflüge in die Berge oder ein Neujahrsessen.
Historischer Hintergrund und gesetzliche Regelung
Mit der Einführung des Gregorianischen Kalenders setzte sich der 1. Januar in allen Schweizer Kantonen als offizieller Jahresbeginn durch. Das Arbeitsrecht stuft Neujahr schweizweit als gesetzlichen Feiertag ein, womit der Tag einem Sonntag rechtlich gleichgestellt ist.
Bräuche, Feuerwerk und kulinarische Traditionen
Um Mitternacht läuten die Kirchenglocken das neue Jahr ein, gefolgt von traditionellen Feuerwerken an den Ufern des Zürich-, Genfer- und Vierwaldstättersees. Kulinarisch dominieren Fondue, Raclette sowie Neujahrsgebäcke und Glücksbringer aus Marzipan wie das bekannte Glücksschweinchen.
Öffnungszeiten und öffentlicher Verkehr
Geschäfte, Banken, Poststellen und Behörden bleiben am 1. Januar geschlossen. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sowie städtische Verkehrsbetriebe verkehren nach dem Sonntagsfahrplan, während Bergbahnen und Skigebiete im Vollbetrieb für Wintergäste zur Verfügung stehen.
Häufige Fragen zum Neujahrstag in der Schweiz
Haben Geschäfte am 1. Januar in der Schweiz geöffnet?
Die meisten Läden und Supermärkte bleiben geschlossen, ausgenommen Verkaufsstellen an grossen Bahnhöfen und Flughäfen.
Fahren die öffentlichen Verkehrsmittel an Neujahr?
Ja, Züge der SBB sowie Busse und Trams verkehren nach dem regulären Sonntags- und Feiertagsfahrplan.