Gesetzlicher Feiertag in Kanarische Inseln

Erscheinung des Herrn in Kanarische Inseln

Erscheinung des Herrn ist in Kanarische Inseln als gesetzlicher Feiertag aufgeführt. Nutze die folgenden Termine zur Planung und prüfe, ob ein Ersatzfeiertag gilt.

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Termine von Erscheinung des Herrn

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Erscheinung des Herrn auf den Kanarischen Inseln

Erscheinung des Herrn, auf Spanisch Día de Reyes genannt, fällt auf den 6. Januar und ist auf den Kanarischen Inseln ein gesetzlicher Feiertag. Das Datum gehört zum christlichen Fest der Offenbarung Jesu vor den Weisen aus dem Morgenland. Eine besondere lokale Feier ist das von der Gemeinschaft organisierte Reyes-Magos-Theaterstück in Tejina auf Teneriffa.[1][2][3]

Ein gesetzlicher Feiertag am 6. Januar

Das spanische Arbeitnehmerstatut bestimmt, dass gesetzliche Feiertage bezahlt sind und nicht nachgearbeitet werden müssen, vorbehaltlich der gesetzlich festgelegten jährlichen Höchstzahl. Im offiziellen nationalen Feiertagskalender ist der 6. Januar als Erscheinung des Herrn aufgeführt und als nationaler Feiertag gekennzeichnet, für den die Möglichkeit einer Ersetzung nicht genutzt wurde.[1][2]

Bedeutung und lokale Tradition

Im christlichen Glauben erinnert Erscheinung des Herrn an die Offenbarung Jesu vor den Völkern, dargestellt durch die Weisen aus dem Morgenland in der biblischen Erzählung. Die offizielle Darstellung des Reyes-Magos-Theaterstücks von Tejina auf den Kanarischen Inseln verbindet seine religiöse Bedeutung mit der biblischen Geschichte von Jesu Geburt und der Anbetung durch die Weisen.[5][3]

Das Theaterstück von Tejina ist eine besondere lokale Tradition und beschreibt nicht, wie auf jeder Insel gefeiert wird. Im Amtsblatt der Kanarischen Inseln ist dokumentiert, dass es mindestens seit 1905 am 5. Januar aufgeführt wird und die Bevölkerung von Tejina breit daran mitwirkt.[3]

Das Reyes-Magos-Theaterstück in Tejina

Das Auto Sacramental de los Reyes Magos wird auf dem Pfarrplatz von San Bartolomé in Tejina aufgeführt, das zur Gemeinde San Cristóbal de La Laguna gehört. Zu den Szenen zählen die Verkündigung der Engel an die Hirten, die Begegnung der Weisen mit Herodes und die Anbetung Jesu sowie die Flucht nach Ägypten.[3]

Mitwirkende sind Einheimische, Kinder in der Rolle von Hirten und eine traditionelle Musikgruppe namens tanda, die die Weihnachtsstücke jotilla und Lo Divino spielt und singt. Die Zahl der Mitwirkenden unterscheidet sich je nach Aufführung, wie das Amtsblatt berichtet.[3]

Was dich an diesem Tag erwartet

Erscheinung des Herrn ist ein gesetzlicher, bezahlter Feiertag, der nicht nachgearbeitet werden muss. Diese Regel legt jedoch nicht allein die Öffnungszeiten aller Arbeitsstätten und Dienste fest. Für Geschäfte auf den Kanarischen Inseln gelten Vorschriften zu Geschäftsöffnungszeiten; einige dürfen an zugelassenen Sonn- und Feiertagen öffnen, und in ausgewiesenen Tourismusgebieten gelten Sonderregeln. Informiere dich vorab vor Ort.[1][4]

Häufig gestellte Fragen

Wann ist Erscheinung des Herrn auf den Kanarischen Inseln?

Der Feiertag wird am 6. Januar begangen.[2]

Ist Erscheinung des Herrn ein gesetzlicher Feiertag?

Ja. Der offizielle nationale Feiertagskalender führt Erscheinung des Herrn als nationalen Feiertag auf, und das Arbeitnehmerstatut bestimmt, dass gesetzliche Feiertage bezahlt sind und nicht nachgearbeitet werden müssen.[1][2]

Was geschieht in Tejina vor Erscheinung des Herrn?

Am 5. Januar führt Tejina das Auto Sacramental de los Reyes Magos auf, ein von der Gemeinschaft getragenes religiöses Theaterstück auf dem Pfarrplatz von San Bartolomé.[3]

Haben Geschäfte am Feiertag Erscheinung des Herrn geöffnet?

Die Öffnungszeiten variieren. Nach den Handelsregeln dürfen bestimmte Geschäfte an zugelassenen Sonn- und Feiertagen öffnen. Für ausgewiesene Tourismusgebiete gelten Sonderbestimmungen. Prüfe daher die Öffnungszeiten des örtlichen Geschäfts.[4]

Quellen und Referenzen

Verwendete Quellen für Erscheinung des Herrn in Kanarische Inseln:

  1. BOE-A-2015-11430 Real Decreto Legislativo 2/2015, de 23 de octubre, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley del Estatuto de los Trabajadores- Boletín Oficial del Estado
  2. BOE-A-2025-21667 Resolución de 17 de octubre de 2025, de la Dirección General de Trabajo, por la que se publica la relación de fiestas laborales para el año 2026- Boletín Oficial del Estado
  3. BOC - 2022/96. Martes 17 de mayo de 2022 - 1638- Boletín Oficial de Canarias
  4. Comercio - Horarios- Gobierno de Canarias
  5. Angelus, 6 January 2006, Solemnity of the Epiphany- The Holy See