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Feiertage in Österreich

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Gesetzliche Feiertage in Österreich im Jahr 2026

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Nationalfeiertag —
Nächster Feiertag

Nationalfeiertag

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Alle FeiertageDatumWochentagErsatzruhetag
NeujahrDonnerstagNein
Heilige Drei KönigeDienstagNein
OstermontagMontagNein
Maifeiertag (Staatsfeiertag)FreitagNein
Christi HimmelfahrtDonnerstagNein
PfingstmontagMontagNein
FronleichnamDonnerstagNein
Mariä HimmelfahrtSamstagNein
NationalfeiertagMontagNein
AllerheiligenSonntagNein
Mariä EmpfängnisDienstagNein
ChristtagFreitagNein
StefanitagSamstagNein

Brückentage und lange Wochenenden im Jahr 2026 clever planen

Hol im Jahr 2026 mehr aus deiner freien Zeit heraus: Nutze Urlaubstage gezielt rund um Feiertage, um lange Wochenenden und verlängerte Auszeiten zu schaffen.

8 freie TageVerlängerte Auszeit

28. Dez. – 4. Jan.

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Mo., 29. Dez., Di., 30. Dez., Mi., 31. Dez., Fr., 2. Jan.
Feiertage: Neujahr
4 freie TageBrückentag

1. Jan. – 4. Jan.

1 Urlaubstag nehmen
Urlaub nehmen: Fr., 2. Jan.
Feiertage: Neujahr
6 freie TageBrückentag

1. Jan. – 6. Jan.

2 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Fr., 2. Jan., Mo., 5. Jan.
Feiertage: Neujahr, Heilige Drei Könige
4 freie TageBrückentag

3. Jan. – 6. Jan.

1 Urlaubstag nehmen
Urlaub nehmen: Mo., 5. Jan.
Feiertage: Heilige Drei Könige
9 freie TageVerlängerte Auszeit

3. Jan. – 11. Jan.

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Mo., 5. Jan., Mi., 7. Jan., Do., 8. Jan., Fr., 9. Jan.
Feiertage: Heilige Drei Könige
3 freie TageLanges Wochenende

4. Apr. – 6. Apr.

0 Urlaubstage erforderlich
Feiertage: Ostermontag
9 freie TageVerlängerte Auszeit

4. Apr. – 12. Apr.

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Di., 7. Apr., Mi., 8. Apr., Do., 9. Apr., Fr., 10. Apr.
Feiertage: Ostermontag
9 freie TageVerlängerte Auszeit

25. Apr. – 3. Mai

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Mo., 27. Apr., Di., 28. Apr., Mi., 29. Apr., Do., 30. Apr.
Feiertage: Maifeiertag (Staatsfeiertag)

Arbeitstage berechnen in Österreich

Berechne die genauen Arbeitstage und Arbeitsstunden zwischen zwei Daten, ohne Wochenenden und offizielle Feiertage.

22 Arbeitstage
(176 Arbeitsstunden bei 8 Std./Tag)
Kalendertage:31Wochenendtage:8Feiertage:1
Feiertage im Zeitraum: Nationalfeiertag

Leitfaden zum Feiertagskalender für Österreich

Das österreichische Feiertagsrecht wird vor allem durch das Arbeitsruhegesetz geregelt. Es legt bundesweite Feiertage und Mindestansprüche auf Feiertagsruhe für Beschäftigte fest.[1] Der Kalender verbindet öffentliche Feier- und Gedenktage mit einer starken christlichen Tradition, darunter Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und Stefanitag.[1] Für Ladenöffnungszeiten und Feiertagsarbeit gelten gesonderte Vorschriften. Ein gesetzlicher Feiertag bedeutet daher nicht, dass jedes Geschäft und jeder Dienst auf dieselbe Weise arbeiten muss.[2][3]

Der gesetzliche Feiertagsrahmen in Österreich

Das Arbeitsruhegesetz bestimmt die gesetzlichen Feiertage in Österreich und gewährt den erfassten Beschäftigten mindestens vierundzwanzig aufeinanderfolgende Stunden Feiertagsruhe.[1] Die bundesweite Liste umfasst Neujahr, Heilige Drei Könige, Ostermontag, Maifeiertag (Staatsfeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Nationalfeiertag, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Christtag und Stefanitag.[1]

Diese gesetzlichen Feiertage gelten bundesweit; die neun österreichischen Bundesländer haben keine eigenen Feiertagskalender. Andere Aspekte des Feiertagslebens können jedoch regional unterschiedlich sein. So können Landesbehörden im Rahmen des Bundesrechts Ausnahmen bei den Ladenöffnungszeiten festlegen, insbesondere wenn regionale oder touristische Bedürfnisse andere Regelungen erfordern.[3] Lokale Bräuche, Schulferien und religiöse Gedenktage sollten deshalb nicht automatisch als zusätzliche bundesweite gesetzliche Feiertage gelten.

Bezahlte Feiertage und Arbeit an Feiertagen

Beschäftigte verlieren ihren normalen Entgeltanspruch nicht allein deshalb, weil ihre Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Laut Arbeitsruhegesetz behalten sie den Anspruch auf das Entgelt, das sie erhalten hätten, wenn die Arbeit nicht feiertagsbedingt ausgefallen wäre.[2]

Arbeitet eine beschäftigte Person während der gesetzlichen Feiertagsruhe, hat sie im Allgemeinen Anspruch sowohl auf das Feiertagsentgelt als auch auf Entgelt für die tatsächlich geleistete Arbeit.[2] Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann stattdessen Zeitausgleich vereinbart werden. Wird für normale Arbeitsstunden an einem Feiertag Zeitausgleich vereinbart, schreibt das Arbeitsruhegesetz eine längere zusammenhängende Freizeit vor.[1] Kollektivverträge können außerdem die genaue Berechnung und Behandlung des Entgelts beeinflussen.[2]

Kein automatischer Ersatzfeiertag bei einem Feiertag am Wochenende

Für Österreich gilt keine Regel, nach der ein Feiertag am Wochenende automatisch auf den Montag verlegt wird. Das Arbeitsruhegesetz verschiebt einen gesetzlichen Feiertag nicht generell auf den Montag, wenn er auf ein Wochenende fällt. Stattdessen regelt es das Zusammenspiel von Feiertagsruhe und Wochenruhe, wenn beides zusammenfällt.[1] Ein Feiertag am Wochenende führt daher normalerweise nicht zu einem zusätzlichen freien Werktag.

Nationalfeiertag, Unabhängigkeit und Neutralität

Österreichs Nationalfeiertag hängt eng mit der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität nach dem Krieg und dem verfassungsrechtlichen Bekenntnis zur immerwährenden Neutralität zusammen. Nach dem Ende der alliierten Besatzung verabschiedete das Parlament das Verfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs. Der Jahrestag dieses Beschlusses wurde zunächst als Tag der Fahne begangen und später zum Nationalfeiertag.[4]

Das österreichische Parlament beschreibt die Neutralität als Teil des nationalen Bewusstseins, das sich nach dem Krieg herausgebildet hat.[4] Der Nationalfeiertag ist daher nicht einfach ein allgemeines Unabhängigkeitsfest: Er verbindet das Ende der Besatzung und die wiedererlangte Souveränität mit der verfassungsrechtlichen Erklärung der immerwährenden Neutralität.

Religiöse Feiertage im österreichischen Kalender

Christliche Feiertage bilden einen erheblichen Teil des gesetzlichen Feiertagskalenders in Österreich. Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Christtag, Stefanitag und Heilige Drei Könige sind alle im Arbeitsruhegesetz aufgeführt.[1] Einige davon sind bewegliche Feiertage, deren gregorianisches Datum sich von Jahr zu Jahr ändert.

Karfreitag gehört derzeit nicht zur allgemeinen Liste der gesetzlichen Feiertage.[1] Ältere Angaben, nach denen Karfreitag für Angehörige bestimmter christlicher Kirchen ein gesetzlicher Feiertag war, beziehen sich auf eine frühere Gesetzesfassung und sollten nicht für den aktuellen allgemeinen Feiertagskalender verwendet werden.

Haben Geschäfte an Feiertagen geschlossen?

Grundsätzlich bleiben österreichische Geschäfte sonntags und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.[3] Die pauschale Aussage, dass Geschäfte ausnahmslos landesweit geschlossen sind, greift jedoch zu kurz. Das österreichische Öffnungszeitengesetz lässt Ausnahmen zu, und Landesbehörden können zusätzliche regionale Regelungen festlegen.[3]

Ausnahmen können je nach geltenden Vorschriften etwa bestimmte Verkäufe an Bahnhöfen, Flughäfen und Schiffsanlegestellen, in Kiosken und Tankstellen sowie Verkäufe im Zusammenhang mit Museen, Kulturveranstaltungen, Sport- und Freizeiteinrichtungen umfassen.[5] Auch in Tourismusgebieten kann es besondere Ausnahmen auf Landesebene geben.[3] Wer an einem Feiertag Lebensmittel oder andere Dinge des täglichen Bedarfs benötigt, sollte deshalb die örtlichen Möglichkeiten prüfen und weder von einer vollständigen Schließung noch von normalen Öffnungszeiten ausgehen.

Eine besondere Verkaufsregel an Mariä Empfängnis

Mariä Empfängnis ist ein gesetzlicher Feiertag, für den beim Einzelhandel jedoch eine besondere Regelung gilt. Österreichische Arbeits- und Öffnungszeitenvorschriften erlauben unter bestimmten Bedingungen den Einzelhandel, obwohl grundsätzlich die übliche Feiertagsschließung gilt.[5] Der Feiertag ist damit eine wichtige Ausnahme zu der vereinfachenden Aussage, dass alle österreichischen Geschäfte an jedem gesetzlichen Feiertag immer geschlossen sind.

Gastronomie, Tourismus und andere Feiertagsdienste

Die Feiertagsruhe legt nicht die gesamte österreichische Wirtschaft still. Das Arbeitsruhegesetz sieht Ausnahmen für Tätigkeiten und Branchen vor, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit gesetzlich zulässig ist. Offizielle Hinweise nennen etwa die Gastronomie und bestimmte kulturelle Tätigkeiten als Bereiche, in denen solche Ausnahmen gelten können.[6] Restaurants, Hotels, Kulturstätten, Freizeiteinrichtungen, Verkehrsdienste und Tourismusbetriebe können daher geöffnet bleiben, während gewöhnliche Büros und ein großer Teil des Einzelhandels geschlossen sind.

Praktische Planung rund um österreichische Feiertage

Für den Alltag und auf Reisen ist vor allem der Unterschied zwischen gesetzlicher Feiertagsruhe und den Regeln für den Geschäftsbetrieb wichtig. Der Einzelhandel ist grundsätzlich eingeschränkt, doch gesetzliche Ausnahmen können einige Einkaufsmöglichkeiten offenlassen.[3][5] Gastronomie, Tourismus, Kultur und Verkehr können anderen Betriebsregelungen unterliegen.[6]

Häufig gestellte Fragen zu Feiertagen in Österreich

Haben Geschäfte in Österreich an Feiertagen geöffnet?

Normale Einzelhandelsgeschäfte sind sonntags und an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Das österreichische Recht sieht jedoch Ausnahmen vor und lässt regionale Unterschiede zu.[3] Bestimmte Geschäfte an Verkehrsknotenpunkten, Tankstellen, Kioske sowie Geschäfte in Tourismusgebieten und an anderen festgelegten Orten oder für bestimmte Tätigkeiten dürfen möglicherweise öffnen.[5]

Erhalten Beschäftigte in Österreich an einem Feiertag ihr Entgelt?

Ja. Erfasste Beschäftigte behalten den Anspruch auf das Entgelt, das sie erhalten hätten, wenn ihre Arbeit nicht wegen des gesetzlichen Feiertags ausgefallen wäre.[2]

Was gilt, wenn jemand an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet?

Wer während der gesetzlichen Feiertagsruhe arbeitet, hat im Allgemeinen sowohl Anspruch auf das normale Feiertagsentgelt als auch auf Entgelt für die geleistete Arbeit, es sei denn, es wurde nach dem Arbeitsruhegesetz ein zulässiger Zeitausgleich vereinbart.[1][2]

Wird ein österreichischer Feiertag auf Montag verlegt, wenn er auf ein Wochenende fällt?

Eine allgemeine Regel für einen Ersatzfeiertag am Montag gibt es nicht. Wenn Feiertagsruhe und Wochenruhe zusammenfallen, regelt das Arbeitsruhegesetz ihr Zusammenspiel, anstatt automatisch einen weiteren freien Werktag vorzusehen.[1]

Warum ist der österreichische Nationalfeiertag von Bedeutung?

Der Nationalfeiertag steht für die nach dem Krieg wiedererlangte Souveränität Österreichs und die verfassungsrechtliche Erklärung der immerwährenden Neutralität durch das Parlament. Der Jahrestag des Neutralitätsbeschlusses wurde zunächst als Tag der Fahne begangen und später zum Nationalfeiertag.[4]

Ist Karfreitag in Österreich ein gesetzlicher Feiertag?

Nach der aktuellen allgemeinen Feiertagsliste im Arbeitsruhegesetz nicht.[1] Ältere Hinweise auf eine besondere gesetzliche Regelung für Angehörige bestimmter christlicher Kirchen beziehen sich auf eine frühere Fassung des Gesetzes.

Haben Restaurants und Hotels an österreichischen Feiertagen geschlossen?

Nicht unbedingt. Das österreichische Recht erlaubt in verschiedenen Tätigkeiten und Branchen Feiertagsarbeit, darunter in Teilen der Gastronomie und des Kulturbereichs.[6] Hotels, Restaurants, touristische Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen können daher geöffnet sein. Ihre jeweiligen Öffnungszeiten solltest du aber prüfen.

Quellen

  1. Arbeitsruhegesetz § 7- Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. Arbeitsruhegesetz § 9- Rechtsinformationssystem des Bundes
  3. Öffnungszeiten im Handel und abweichenden Regelungen- Wirtschaftskammer Österreich
  4. Eine freiwillige Verpflichtung- Österreichisches Parlament
  5. Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen- Wirtschaftskammer Österreich
  6. Sonstige Beschäftigungsverbote- oesterreich.gv.at