Tag der Arbeit in Liechtenstein
Liechtenstein begeht den Tag der Arbeit am 1. Mai. Nach dem Arbeitsgesetz ist das Datum ein gesetzlicher Feiertag, der bei den Arbeitsbeschränkungen in Industrie, Handel und Gewerbe wie ein Sonntag behandelt wird.[1][2]
Ein festes Datum im liechtensteinischen Recht
Artikel 18 des Arbeitsgesetzes führt den 1. Mai unter den gesetzlichen Feiertagen des Landes auf und stellt diese Feiertage bei den Regeln zur Sonntagsarbeit den Sonntagen gleich. Das Gesetz betrifft die Arbeit in Industrie, Handel und Gewerbe; es legt nicht fest, dass alle Beschäftigten in jeder Branche an diesem Tag frei haben.[1]
Das Gesetz nennt den 1. Mai als Feiertagsdatum. Es sieht keinen Ersatzruhetag vor, wenn der 1. Mai auf ein Wochenende fällt.[1]
Wie der Tag zum gesetzlichen Feiertag wurde
Der Landtag verabschiedete am 22. Dezember 1969 eine Vorlage, die den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag machte und ihm den gleichen Status wie Sonntagen gab.[2]
Die Änderung hielt die Zahl der arbeitsfreien Tage gleich: Der 8. September wurde mit Zustimmung der zuständigen katholischen Kirchenbehörden als staatlich anerkannter Feiertag aufgehoben. Das Fest Mariä Geburt war in der Bevölkerung fest verankert, und die Änderung war für einige Menschen umstritten.[2]
Was die Regeln für Arbeit und Geschäfte bedeuten
Das Arbeitsgesetz verbietet Sonntagsarbeit grundsätzlich und erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen, etwa eine Bewilligung für vorübergehende Arbeit bei nachgewiesenem dringendem Bedarf. Es besagt auch, dass ein Arbeitgeber eine beschäftigte Person ohne deren Zustimmung nicht zur Sonntagsarbeit verpflichten darf. Diese Bestimmungen gelten für den 1. Mai, weil das Gesetz den Feiertag dem Sonntag gleichstellt.[1]
Laut Landesverwaltung ruht die Arbeit in Handel und Industrie an Feiertagen grundsätzlich, vorbehaltlich bewilligter Ausnahmen. In den Hinweisen zu Ladenöffnungszeiten wird der 1. Mai als Feiertag aufgeführt. Bestimmte Betriebe, darunter Gastgewerbe, Personenverkehr und Tankstellen, dürfen ohne Bewilligung öffnen; für andere Geschäftsöffnungen kann eine Genehmigung erforderlich sein.[3][4]
Ein gesetzlicher Feiertag, kein nationales Fest
In der offiziellen Liste der jährlich wiederkehrenden Anlässe der Regierung steht der Staatsfeiertag am 15. August. Der Tag der Arbeit ist in der offiziellen Feiertagsübersicht separat als 1. Mai aufgeführt. Für den Tag der Arbeit sind keine traditionellen Zeremonien, besonderen Speisen oder wiederkehrenden öffentlichen Veranstaltungen aufgeführt.[3][5]
Häufige Fragen
Ist der Tag der Arbeit in Liechtenstein ein gesetzlicher Feiertag?
Ja. Das Arbeitsgesetz führt den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag auf und behandelt ihn bei den Arbeitszeitregelungen wie einen Sonntag.[1]
Wann wird der Tag der Arbeit begangen?
Er wird am 1. Mai begangen. Das geprüfte Gesetz nennt dieses Datum und sieht keinen Ersatzruhetag für ein Wochenende vor.[1]
Haben alle Beschäftigten an diesem Tag frei?
Das Gesetz stellt den 1. Mai bei den Regeln für Industrie, Handel und Gewerbe dem Sonntag gleich. Es gewährt nicht allen Beschäftigten in jeder Branche einen freien Tag und erlaubt bestimmte Ausnahmen von den Arbeitsbeschränkungen.[1]
Haben Geschäfte am Tag der Arbeit geöffnet?
Quellen und Referenzen
Verwendete Quellen für Tag der Arbeit in Liechtenstein:
- Arbeitsgesetz (ArG)- Lilex – Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein
- Berichte und Anträge: Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Arbeitsgesetzes- Government of Liechtenstein
- Feiertage in Liechtenstein- Liechtenstein Marketing
- Permission to keep open stores- Liechtenstein National Administration, Office of Economic Affairs
- Annual dates- Liechtenstein National Administration