Gesetzlicher Feiertag in Liechtenstein

Christi Himmelfahrt in Liechtenstein

Christi Himmelfahrt ist in Liechtenstein als gesetzlicher Feiertag aufgeführt. Die folgenden Termine helfen bei der Planung und zeigen mögliche Ersatzfeiertage.

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Termine für Christi Himmelfahrt

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DatumWochentagErsatzfeiertag
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Christi Himmelfahrt in Liechtenstein

Christi Himmelfahrt ist in Liechtenstein ein gesetzlicher Feiertag, der exakt vierzig Tage nach dem Ostersonntag begangen wird. Dieser donnerstägliche Termin bietet den Bewohnern die Gelegenheit für eine wohlverdiente Auszeit im Frühlingswetter. Viele Familien nutzen den freien Tag für Ausflüge in die heimische Alpenlandschaft.

Geschichte und religiöse Bedeutung

Christi Himmelfahrt erinnert an den christlichen Glauben an die Aufnahme Jesu Christi in den Himmel nach seiner Auferstehung. In dem stark katholisch geprägten Fürstentum Liechtenstein besitzt dieser Feiertag eine lange kirchliche Tradition. In den Gemeinden finden am Vormittag traditionelle Gottesdienste statt.

Bräuche und saisonale Küche

Große öffentliche Volksfeste stehen an diesem Tag weniger im Vordergrund als kirchliche Andachten und familiäres Zusammensein. Zum traditionellen Mittagessen kommen häufig saisonale Gerichte wie Spargel oder regionale Spezialitäten auf den Tisch. Bei gutem Wetter zieht es viele Menschen zum Wandern in die nahegelegenen Berge.

Schließungen und Reisehinweise

Da es sich um einen offiziellen Feiertag handelt, bleiben Behörden, Schulen, Banken und die meisten Geschäfte ganztägig geschlossen. Der öffentliche Nahverkehr verkehrt nach einem angepassten Feiertagsfahrplan. Reisende sollten beachten, dass Einkehrmöglichkeiten außerhalb der touristischen Zentren eingeschränkte Öffnungszeiten haben können.

Fragen zu Christi Himmelfahrt

Ist Christi Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag in Liechtenstein?

Ja, es handelt sich um einen landesweiten Feiertag, an dem Behörden und Geschäfte geschlossen sind.

Wann findet Christi Himmelfahrt statt?

Der Feiertag ist ein bewegliches Fest, das stets auf einen Donnerstag vierzig Tage nach Ostersonntag fällt.

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