Zweiter Weihnachtstag in Liechtenstein
Am 26. Dezember begeht Liechtenstein den Stephanstag. Das Datum ist ein gesetzlicher Feiertag, der nach den Arbeitszeitregelungen des Landes wie ein Sonntag behandelt wird. Die Bezeichnung „Boxing Day“ steht nicht auf der offiziellen Feiertagsliste.[1][2]
Ein festes Datum und ein gesetzlicher Ruhetag
Der Feiertag fällt jedes Jahr auf den 26. Dezember, den Tag nach Weihnachten. Das liechtensteinische Arbeitsgesetz führt den Stephanstag unter den gesetzlichen Feiertagen auf, die wie Sonntage behandelt werden. Grundsätzlich sind Sonntags- und Feiertagsarbeit verboten; Ausnahmen können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bewilligt werden.[1]
Dieser Schutz gilt für Arbeitsverhältnisse, die unter das Arbeitsgesetz fallen. Es erfasst grundsätzlich öffentliche und private Betriebe, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Die Regelung betrifft die Arbeitszeit; sie bedeutet weder, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner dieselben Arbeitsbedingungen haben, noch garantiert sie einen Ersatzwerktag, wenn der Feiertag auf ein Wochenende fällt.[1]
Die liechtensteinische Bezeichnung und der religiöse Hintergrund
Offizielle liechtensteinische Quellen nennen den Tag Stephanstag und nicht Boxing Day. Das Historische Lexikon des Fürstentums erklärt, dass sich die meisten gesetzlichen Feiertage im historisch katholischen Liechtenstein nach dem katholischen Kirchenjahr richten, und bezeichnet den 26. Dezember als Stephanstag.[1][2]
In einigen Ländern ist Boxing Day eine geläufige englische Bezeichnung für den 26. Dezember, aber nicht der örtliche gesetzliche Name.[1][2]
Örtliche Begehung
Das Historische Lexikon beschreibt keine landesweit einheitliche Feier zum Stephanstag. Es erwähnt verschiedene festliche Veranstaltungen einzelner Gemeinden, ohne zu behaupten, dass jede Gemeinde eine Veranstaltung hat oder im ganzen Land ein gemeinsamer Brauch gepflegt wird.[2]
Wenn du eine öffentliche Veranstaltung suchst, informiere dich bei der jeweiligen Gemeinde, da sich die Veranstaltungen je nach Gemeinde unterscheiden.[2]
Geschäfte und Mobilität
Nach den Ladenöffnungsregeln Liechtensteins wird der Stephanstag wie ein Sonntag behandelt. Geschäfte und Kioske benötigen grundsätzlich eine Bewilligung des Amts für Volkswirtschaft, um an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zu öffnen. Die Regierung nennt Ausnahmen, die ohne diese Bewilligung öffnen dürfen, darunter Apotheken, die Medikamente abgeben, Gastgewerbebetriebe, Personenverkehrsbetriebe, Tankstellen, Kinos und Sportschulen.[3]
LIEmobil bietet Fahrpläne, Betriebsmeldungen und Reiseinformationen. Auf der allgemeinen Fahrplanseite wird kein bestimmtes Angebot für den Stephanstag bestätigt. Prüfe daher vor der Fahrt die Verbindungsauskunft und die Meldungen für deine Strecke.[4]
Zweiter Weihnachtstag in Liechtenstein: Häufige Fragen
Ist der 26. Dezember in Liechtenstein ein gesetzlicher Feiertag?
Ja. Er ist als Stephanstag aufgeführt und wird nach den Feiertagsregelungen des Arbeitsgesetzes bei der Arbeit wie ein Sonntag behandelt.[1]
Ist Boxing Day die offizielle örtliche Bezeichnung?
Haben Geschäfte am Stephanstag geöffnet?
Geschäfte und Kioske benötigen grundsätzlich eine Bewilligung, um an gesetzlichen Feiertagen zu öffnen. Einige aufgeführte Betriebe, darunter Tankstellen und Gastgewerbebetriebe, dürfen ohne diese Bewilligung öffnen.[3]
Fahren Busse nach einem eingeschränkten Feiertagsfahrplan?
Die allgemeine Fahrplanseite von LIEmobil nennt kein Angebot speziell für diesen Feiertag. Prüfe vor der Fahrt Fahrplan und Betriebsmeldungen für deine Strecke.[4]
Gibt es einen Ersatzruhetag, wenn der 26. Dezember auf ein Wochenende fällt?
Das Arbeitsgesetz legt den 26. Dezember als gesetzlichen Feiertag fest, der bei den Arbeitszeitregeln wie ein Sonntag behandelt wird; in dieser Bestimmung ist kein Ersatzwerktag vorgesehen.[1]
Quellen und Referenzen
Verwendete Quellen für Zweiter Weihnachtstag in Liechtenstein:
- Arbeits- und Ruhezeiten- Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Volkswirtschaft
- Feiertage- Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online
- Bewilligung zum Offenhalten von Ladengeschäften- Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Volkswirtschaft
- Fahrplan, Betriebsmeldungen und News- LIEmobil