Leitfaden zum Feiertagskalender für Saint-Pierre und Miquelon
In Saint-Pierre und Miquelon gilt der grundlegende Rahmen des französischen Arbeitsgesetzbuchs für gesetzliche Feiertage; für das Überseegebiet gelten außerdem besondere Bestimmungen. Der Kalender verbindet christliche Festtage mit französischen staatlichen Gedenktagen. Ein gesetzlicher Feiertag ist jedoch nicht automatisch an jedem Arbeitsplatz arbeitsfrei. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn du Arbeit, Behördengänge und Reisen im Archipel planst. [1][2]
Der gesetzliche Feiertagskalender
Das französische Arbeitsgesetzbuch legt die wichtigsten Feiertage im allgemeinen Rechtsrahmen fest: Neujahrstag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Tag des Sieges, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, den französischen Nationalfeiertag (Sturm auf die Bastille), Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Waffenstillstandstag und Weihnachtstag. [1]
Saint-Pierre und Miquelon fällt ausdrücklich unter die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs für französische Überseegebiete. Diese Bestimmungen ändern einige Regeln für das Gebiet. So gelten dort insbesondere die Artikel des Arbeitsgesetzbuchs zum Solidaritätstag nicht. Die besondere Liste gesetzlicher Feiertage zur Abschaffung der Sklaverei im Arbeitsgesetzbuch gilt für mehrere andere französische Gebiete, umfasst Saint-Pierre und Miquelon jedoch nicht. [2]
Ein gesetzlicher Feiertag ist nicht immer ein verpflichtender arbeitsfreier Tag
Die Annahme, dass alle gesetzlichen Feiertage automatisch zur Schließung von Arbeitsstätten führen, greift zu kurz. Nach dem Arbeitsgesetzbuch legt eine Betriebs- oder Unternehmensvereinbarung, andernfalls eine Branchenvereinbarung, fest, welche gesetzlichen Feiertage arbeitsfrei sind. Gibt es keine anwendbare Vereinbarung, entscheidet der Arbeitgeber. [3]
Wird ein gesetzlicher Feiertag als arbeitsfreier Tag behandelt, dürfen die wegen der Schließung ausgefallenen Arbeitsstunden später nicht nachgeholt werden. Bei Beschäftigten mit der erforderlichen Betriebszugehörigkeit darf der Feiertag keinen Lohnausfall verursachen. Dabei gelten die im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Kategorien und Voraussetzungen. [3]
Für den Tag der Arbeit gelten besondere Schutzregeln
Der Tag der Arbeit wird anders behandelt als die übrigen gesetzlichen Feiertage. Das Arbeitsgesetzbuch sieht ihn für Beschäftigte als verpflichtenden bezahlten Ruhetag vor. Ausgenommen sind Betriebe und Dienste, deren Tätigkeit nicht unterbrochen werden kann. [4]
Müssen Beschäftigte arbeiten, weil die Tätigkeit nicht unterbrochen werden kann, steht ihnen zusätzlich zu ihrem normalen Lohn für die geleistete Arbeit eine Ausgleichszahlung in gleicher Höhe zu. Diese besondere gesetzliche Vergütung gilt nicht automatisch für alle anderen Feiertage, deren Behandlung von den einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs und etwaigen geltenden Tarifvereinbarungen abhängt. [4]
Brückentage sind keine zusätzlichen gesetzlichen Feiertage
Fällt ein Feiertag in die Nähe eines Wochenendes, kann ein Betrieb mitunter auch den dazwischenliegenden Arbeitstag freigeben, um ein längeres Wochenende zu ermöglichen. Ein solcher Brückentag gehört nicht selbst zu den gesetzlichen Feiertagen im Arbeitsgesetzbuch. Ob er gewährt wird, hängt von den geltenden Vereinbarungen am Arbeitsplatz ab und erfolgt nicht automatisch. [1][3]
Dienstleistungen und Reisen im Archipel planen
Der gesetzliche Feiertagsstatus allein legt nicht fest, dass Geschäfte, Banken, Restaurants oder andere private Unternehmen allgemein geschlossen sind. Da das Arbeitsgesetzbuch es erlaubt, den arbeitsfreien Status der meisten gesetzlichen Feiertage durch Vereinbarungen oder durch den Arbeitgeber festlegen zu lassen, können die Öffnungszeiten von Betrieb zu Betrieb abweichen. [3]
Häufige Fragen zu Feiertagen in Saint-Pierre und Miquelon
Gelten in Saint-Pierre und Miquelon dieselben gesetzlichen Feiertage wie im französischen Mutterland?
Die grundlegende Liste der gesetzlichen Feiertage stammt aus dem französischen Arbeitsgesetzbuch und umfasst die bekannten französischen staatlichen und christlichen Feiertage. Für Saint-Pierre und Miquelon gelten jedoch auch besondere Bestimmungen für Überseegebiete, darunter eine Ausnahme von den Regeln des Arbeitsgesetzbuchs zum Solidaritätstag. [1][2]
Sind alle Feiertage verpflichtend arbeitsfreie Tage?
Nein. Abgesehen von den Sonderregeln für den Tag der Arbeit erlaubt das Arbeitsgesetzbuch einer einschlägigen Betriebs-, Unternehmens- oder Branchenvereinbarung festzulegen, welche gesetzlichen Feiertage arbeitsfrei sind. Gibt es keine anwendbare Vereinbarung, entscheidet der Arbeitgeber. [3][4]
Verlieren Beschäftigte ihren Lohn, wenn ihr Arbeitsplatz wegen eines Feiertags geschlossen ist?
Bei Beschäftigten, die die im Arbeitsgesetzbuch vorgeschriebene Betriebszugehörigkeit erfüllen, darf ein begangener gesetzlicher Feiertag keinen Lohnausfall verursachen. Das Gesetzbuch legt außerdem fest, dass Arbeitsstunden, die wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfallen, später nicht nachgeholt werden dürfen. Für einige Beschäftigtengruppen gelten besondere Ausnahmen. [3]
Erhalten Beschäftigte zusätzliches Entgelt, wenn sie am Tag der Arbeit arbeiten?
Ja. Kann ein Betrieb oder Dienst seine Tätigkeit nicht unterbrechen und müssen Beschäftigte deshalb arbeiten, sieht das Arbeitsgesetzbuch neben dem normalen Lohn für die geleistete Arbeit eine zusätzliche Ausgleichszahlung in gleicher Höhe vor. [4]
Wird automatisch ein Brückentag gewährt, wenn ein Feiertag in die Nähe eines Wochenendes fällt?
Nein. Der gesetzliche Feiertagskalender sieht nicht automatisch einen Brückentag vor. Die Vereinbarungen am Arbeitsplatz legen fest, ob ein zusätzlicher Arbeitstag zwischen Feiertag und Wochenende frei ist. Beschäftigte und Reisende sollten daher den Zeitplan der jeweiligen Organisation prüfen. [1][3]
Quellen
- Chapitre III : Jours fériés (Articles L3133-1 à L3133-12)- Légifrance
- Titre II : Guadeloupe, Guyane, Martinique, Mayotte, La Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin et Saint-Pierre-et-Miquelon (Articles L3421-1 à L3423-9)- Légifrance
- Section 1 : Dispositions générales (Articles L3133-1 à L3133-3-2)- Légifrance
- Article L3133-6 - Code du travail- Légifrance