Gesetzlicher Feiertag in Dschibuti

Weihnachten in Dschibuti

Weihnachten ist in Dschibuti als gesetzlicher Feiertag aufgeführt. Nutze die folgenden Termine zur Planung und prüfe, ob ein Ersatzfeiertag gilt.

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Termine von Weihnachten

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DatumWochentagErsatzruhetag
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Weihnachten in Dschibuti

Weihnachten fällt auf den 25. Dezember. Das Amtsblatt Dschibutis erklärt den Tag für die gesamte Republik zum öffentlichen, arbeitsfreien und bezahlten Feiertag.[1]

Rechtsstatus und Geschichte

Die rechtliche Grundlage des Feiertags in Dschibuti ist ein Erlass aus dem Jahr 1977. Artikel 1 des Arrêté n° 77-609/PR/CAB nimmt den 25. Dezember, Weihnachten, in die Liste der öffentlichen, arbeitsfreien und bezahlten Feiertage der Republik Dschibuti auf. Der Erlass wurde im Dezember 1977 veröffentlicht; im Amtsblatt ist die Ausgabe im Januar 1978 verzeichnet.[1]

Das Arbeitsgesetzbuch legt fest, dass öffentliche, arbeitsfreie und bezahlte Feiertage durch Gesetz oder Verordnung bestimmt werden. Es gilt für Arbeitsverhältnisse im ganzen Land, nimmt jedoch Personen aus, die auf unbefristete Stellen in der öffentlichen Verwaltung berufen wurden und unter das Beamtenstatut fallen. Der Feiertagserlass beschreibt Weihnachten als Feiertag in der Republik.[1][2] Der Weihnachtserlass nennt den 25. Dezember, legt aber kein Ersatzdatum fest, wenn dieser Tag auf einen wöchentlichen Ruhetag fällt.[1]

Religiöse Bedeutung und Feier vor Ort

In der christlichen Tradition ist Weihnachten das Fest der Geburt Jesu. Der liturgische Kalender des Vatikans führt das Fest am 25. Dezember auf.[4]

Der offizielle Feiertagserlass legt den 25. Dezember als öffentlichen, arbeitsfreien und bezahlten Feiertag in Dschibuti fest.[1]

Arbeit und praktische Planung

Der Erlass Dschibutis zur wöchentlichen Ruhezeit aus dem Jahr 2019 besagt, dass die Arbeit an bezahlten gesetzlichen Feiertagen rechtlich ausgesetzt ist. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte an bezahlten Feiertagen nicht arbeiten lassen. Ausgenommen sind Betriebe, deren Tätigkeit nicht unterbrochen werden kann.[3]

Diese Ausnahme enthält keine vollständigen Öffnungszeiten für Weihnachten. Einwohner und Reisende sollten sich direkt beim benötigten Dienst erkundigen.[3]

Häufig gestellte Fragen

Ist Weihnachten in Dschibuti ein gesetzlicher Feiertag?

Ja. Ein Erlass aus dem Jahr 1977 erklärt den 25. Dezember in der Republik Dschibuti zum öffentlichen, arbeitsfreien und bezahlten Feiertag.[1]

Wann wird Weihnachten gefeiert?

Weihnachten wird am 25. Dezember gefeiert. Der Erlass legt kein Ersatzdatum fest, wenn der Feiertag auf einen wöchentlichen Ruhetag fällt.[1]

Haben Banken, Geschäfte und Verkehrsdienste geöffnet?

Das Gesetz setzt die Arbeit an bezahlten gesetzlichen Feiertagen aus, sieht jedoch Ausnahmen für Betriebe vor, deren Tätigkeit nicht unterbrochen werden kann. Erkundige dich beim jeweiligen Anbieter nach den Öffnungszeiten.[3]

Quellen und Referenzen

Verwendete Quellen für Weihnachten in Dschibuti:

  1. Arrêté n° 77-609/PR/CAB portant additif à l’arrêté n° 77-0347/INT/AA du 04 octobre 1977, réglementant les jours fériés chômés et payés en République de Djibouti.- Journal Officiel de la République de Djibouti
  2. Loi n° 133/AN/05/5ème L portant Code du Travail.- Journal Officiel de la République de Djibouti
  3. Arrêté n° 2019-193/PR/MTRA fixant les modalités d’exécution et les conditions d’aménagement du repos hebdomadaire.- Journal Officiel de la République de Djibouti
  4. Solemnity of the Nativity of Our Lord or Christmas- Vatican News