Tag der Arbeit auf Wallis und Futuna
Der Tag der Arbeit wird auf Wallis und Futuna am 1. Mai begangen. Das Arbeitsrecht des Territoriums erklärt ihn zum gesetzlichen Feiertag und arbeitsfreien Tag und regelt den besonderen Schutz der Lohnansprüche.[1]
Ein gesetzlich festgelegter Feiertag
Artikel 120 bis des auf Wallis und Futuna geltenden Arbeitsgesetzes bestimmt den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag und arbeitsfreien Tag. Der Artikel wurde 1993 durch ein Gesetz in das 1952 eingeführte Arbeitsgesetzbuch aufgenommen.[1]
Der Artikel regelt die Folgen für die Bezahlung, wenn die Arbeit ausfällt: Monats-, Halbmonats- und Wochenlöhne dürfen wegen des arbeitsfreien Tages nicht gekürzt werden. Beschäftigte, die nach Stunde, Tag oder Leistung bezahlt werden, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des ihnen entgangenen Lohns.[1]
Wenn die Arbeit weitergehen muss
Das Gesetz erlaubt die Weiterarbeit in Betrieben und Diensten, deren Tätigkeiten nicht unterbrochen werden können. Beschäftigte, die unter diesen Umständen arbeiten, haben neben ihrem normalen Lohn für die Arbeit Anspruch auf einen zusätzlichen Betrag in gleicher Höhe.[1]
Diese Regelung macht den Tag der Arbeit zu mehr als einem Kalenderdatum: Sie legt einen bestimmten arbeitsrechtlichen Schutz und eine Lohnregelung für das Territorium fest. Das Gesetz nennt den 1. Mai selbst und sieht in Artikel 120 bis keinen Ersatzfeiertag vor, wenn das Datum auf ein Wochenende fällt.[1]
Bedeutung und lokale Begehung
Das territoriale Gesetz legt den örtlichen Rechtsstatus des Feiertags und den Beschäftigungsschutz fest. Es beschreibt weder eine Zeremonie noch ein traditionelles Essen oder eine öffentliche Veranstaltung auf Wallis und Futuna. Aus dieser Quelle lassen sich solche Bräuche daher nicht bestätigen.[1]
Allgemeiner beschreibt die Internationale Arbeitsorganisation den 1. Mai als Internationalen Tag der Arbeit, der mit Arbeit und Solidarität verbunden ist, und führt seine Ursprünge auf den Kampf der Arbeiterschaft um Arbeitszeiten in den 1880er Jahren zurück.[2]
Planung für den Tag
Das Gesetz sieht einen arbeitsfreien Tag für Beschäftigte vor, wenn die Arbeit unterbrochen werden kann, und enthält eine besondere Lohnregelung für Dienste, die ihre Arbeit nicht unterbrechen können. Öffnungszeiten von Behörden, Banken, Geschäften oder Verkehrsdiensten nennt es nicht. Erkundige dich daher beim betreffenden Dienst oder Geschäft nach den Öffnungszeiten.[1]
Häufig gestellte Fragen
Ist der Tag der Arbeit auf Wallis und Futuna ein gesetzlicher Feiertag?
Ja. Artikel 120 bis erklärt den 1. Mai im Territorium zum gesetzlichen Feiertag und arbeitsfreien Tag.[1]
Erhalten Beschäftigte, die am 1. Mai arbeiten, zusätzlichen Lohn?
Beschäftigte in Diensten oder Betrieben, deren Tätigkeit nicht unterbrochen werden kann, haben Anspruch auf ihren üblichen Lohn für die Arbeit sowie eine zusätzliche Entschädigung in gleicher Höhe.[1]
Haben Banken, Geschäfte und Verkehrsdienste geöffnet?
Das zitierte Gesetz nennt keine Öffnungszeiten oder Fahrpläne. Erkundige dich vor der Reise bei der betreffenden Bank, dem Geschäft oder Verkehrsanbieter.[1]
Gibt es einen Ersatzfeiertag, wenn der 1. Mai auf ein Wochenende fällt?
Artikel 120 bis legt den 1. Mai fest und sieht keinen Ersatzfeiertag vor, wenn er auf ein Wochenende fällt.[1]
Quellen und Referenzen
Verwendete Quellen für Tag der Arbeit in Wallis und Futuna:
- Article 120 bis - Loi n° 52-1322 du 15 décembre 1952 instituant un code du travail dans les territoires et territoires associés relevant des ministères de la France d'Outre-mer. - Légifrance- Légifrance
- May Day: The International Day of Labour: Day of labour and solidarity- International Labour Organization