Gesetzlicher Feiertag in Mali

Neujahrstag in Mali

Neujahrstag ist in Mali als gesetzlicher Feiertag aufgeführt. Nutze die folgenden Termine zur Planung und prüfe, ob ein Ersatzfeiertag gilt.

Nächster Termin

Freitag

Google Kalender

Termine von Neujahrstag

5
DatumWochentagErsatzruhetag
DonnerstagNein
FreitagNein
SamstagNein
MontagNein
DienstagNein

Neujahrstag in Mali

In Mali ist der Neujahrstag am 1. Januar ein gesetzlicher Feiertag; im Gesetzestext heißt er „Jour de l’An“. Das Gesetz bestimmt, dass gesetzliche Feiertage arbeitsfrei und bezahlt sind. Ein früheres Gesetz führte den 1. Januar bereits 1961 als gesetzlichen Feiertag auf.[1][2]

Gesetzlicher Status und bezahlte Freizeit

Malis Gesetz Nr. 05-040 vom 22. Juli 2005 führt den 1. Januar unter den gesetzlichen Feiertagen des Landes auf. Es bestimmt, dass gesetzliche Feiertage und von der Regierung zu Feiertagen erklärte Tage arbeitsfrei und bezahlt sind.[1]

Das Arbeitsgesetzbuch besagt, dass die gesetzlich festgelegten öffentlichen Feiertage arbeitsfrei und bezahlt sind. Damit ist der gesetzliche Status des Feiertags festgelegt.[1]

Seit 1961 gesetzlich anerkannter Feiertag

Auch ein Gesetz aus dem Jahr 1961 nannte den 1. Januar „Jour de l’An“ und führte ihn unter den gesetzlichen Feiertagen der Republik auf, die laut Gesetz arbeitsfrei und bezahlt waren.[2]

Das Gesetz aus dem Jahr 2005 führt den 1. Januar neben nationalen und Gedenktagen, Weihnachten und religiösen Feiertagen auf. Der Neujahrstag gehört zum gesetzlichen Feiertagskalender Malis.[1]

Ersatzfeiertage und praktische Planung

Nach dem Gesetz aus dem Jahr 2005 kann die Regierung bei bestimmten gesetzlichen Feiertagen den folgenden Arbeitstag zum Feiertag erklären. Ein automatischer Ersatzfeiertag ist nicht für jeden Feiertag vorgesehen.[1]

Das Gesetz sieht einen bezahlten arbeitsfreien Tag vor, enthält aber keine Öffnungszeiten von Behörden, Banken, Geschäften, Restaurants oder Verkehrsdiensten. Reisende sollten sich direkt bei der Behörde oder dem Anbieter erkundigen, den sie nutzen möchten.[1]

Häufig gestellte Fragen

Wann ist der Neujahrstag in Mali?

Er ist am 1. Januar; im Gesetz heißt er „Jour de l’An“.[1]

Ist der Tag bezahlt arbeitsfrei?

Nach malischem Recht sind gesetzliche Feiertage arbeitsfrei und bezahlt.[1]

Wird der nächste Arbeitstag automatisch zum Feiertag, wenn der 1. Januar auf ein Wochenende fällt?

Bei bestimmten gesetzlichen Feiertagen kann die Regierung den folgenden Arbeitstag zum Feiertag erklären. Das Gesetz sieht nicht für jeden Feiertag automatisch einen Ersatzfeiertag vor.[1]

Haben Banken, Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel geöffnet?

Das Gesetz enthält keine Angaben zu Öffnungszeiten oder Fahrplänen. Erkundige dich direkt bei der Bank, dem Geschäft oder dem Verkehrsanbieter.[1]

Was sagt das Gesetz über den Neujahrstag?

Er ist ein offizieller Feiertag in Mali und wird im Gesetz aus dem Jahr 2005 als Jour de l’An aufgeführt.[1]

Quellen und Referenzen

Verwendete Quellen für Neujahrstag in Mali:

  1. Journal officiel de la République du Mali, 46e année, n° 25, 10 septembre 2005- Secrétariat Général du Gouvernement du Mali
  2. Journal officiel du Mali de l’année 1961- Secrétariat Général du Gouvernement du Mali