Gesetzlicher Feiertag in Luxemburg

Zweiter Weihnachtsfeiertag (Boxing Day) in Luxemburg

Zweiter Weihnachtsfeiertag (Boxing Day) ist in Luxemburg als gesetzlicher Feiertag aufgeführt. Die folgenden Termine helfen bei der Planung und zeigen mögliche Ersatzfeiertage.

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Termine für Zweiter Weihnachtsfeiertag (Boxing Day)

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DatumWochentagErsatzfeiertag
SamstagNein
SonntagNein

Zweiter Weihnachtsfeiertag in Luxemburg: Traditionen und Reisehinweise

Der zweite Weihnachtsfeiertag fällt auf den 26. Dezember und folgt direkt auf das Weihnachtsfest. In Luxemburg ist dieses Datum offiziell als gesetzlicher Feiertag anerkannt. Die Einwohner verbringen den Tag meist mit Ruhe, Familienbesuchen oder der Planung anstehender Reisen.

Geschichte

Der 26. Dezember hat eine lange europäische Tradition und erinnert ursprünglich an den Gedenktag des Heiligen Stephanus. Im Laufe der Zeit wandelte sich der Feiertag zu einem ruhigen Tag der familiären Zusammenkunft. In Luxemburg wurde er fest in den gesetzlichen Feiertagskalender als zweiter Weihnachtsfeiertag integriert.

Traditionen und Kulinarik

Luxemburgische Haushalte nutzen den 26. Dezember als friedliche Fortsetzung der Feiertage statt für große Einkäufe. Familien versammeln sich zu traditionellen Mahlzeiten mit regionalen Spezialitäten wie Rieslingpaschtéit. Der Tag steht ganz im Zeichen der Entspannung und des Beisammenseins.

Schließungen und Reisen

Als gesetzlicher Feiertag bleiben Banken, Schulen und die meisten Geschäfte in Luxemburg am 26. Dezember geschlossen. Öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen verkehren nach einem eingeschränkten Feiertagsfahrplan. Reisende am Flughafen Luxemburg sollten Verbindungen und Buslinien im Voraus prüfen.

Häufig gestellte Fragen zum zweiten Weihnachtsfeiertag

Ist der 26. Dezember in Luxemburg ein Feiertag?

Ja, er ist als offizieller gesetzlicher Feiertag anerkannt und wird als zweiter Weihnachtsfeiertag begangen.

Haben Geschäfte am 26. Dezember in Luxemburg geöffnet?

Die meisten Geschäfte und Banken sind geschlossen, während einige Bäckereien oder Geschäfte an Verkehrsknotenpunkten geöffnet sein können.

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