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Feiertage in Tschad

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Gesetzliche Feiertage in Tschad im Jahr 2026

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Allerheiligen

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Alle FeiertageDatumWochentagErsatzruhetag
NeujahrstagDonnerstagNein
Ende des Ramadan (Eid al-Fitr)FreitagNein
OstermontagMontagNein
Tag der ArbeitFreitagNein
Opferfest (Eid al-Adha)MittwochNein
UnabhängigkeitstagDienstagNein
Geburtstag Mohammeds (Mawlid)DienstagNein
AllerheiligenSonntagNein
Ausrufung der RepublikSamstagNein
Tag der Freiheit und DemokratieDienstagNein
WeihnachtstagFreitagNein

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Hol im Jahr 2026 mehr aus deiner freien Zeit heraus: Nutze Urlaubstage gezielt rund um Feiertage, um lange Wochenenden und verlängerte Auszeiten zu schaffen.

8 freie TageVerlängerte Auszeit

28. Dez. – 4. Jan.

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Mo., 29. Dez., Di., 30. Dez., Mi., 31. Dez., Fr., 2. Jan.
Feiertage: Neujahrstag
4 freie TageBrückentag

1. Jan. – 4. Jan.

1 Urlaubstag nehmen
Urlaub nehmen: Fr., 2. Jan.
Feiertage: Neujahrstag
9 freie TageVerlängerte Auszeit

14. März – 22. März

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Mo., 16. März, Di., 17. März, Mi., 18. März, Do., 19. März
Feiertage: Ende des Ramadan (Eid al-Fitr)
3 freie TageLanges Wochenende

20. März – 22. März

0 Urlaubstage erforderlich
Feiertage: Ende des Ramadan (Eid al-Fitr)
3 freie TageLanges Wochenende

4. Apr. – 6. Apr.

0 Urlaubstage erforderlich
Feiertage: Ostermontag
9 freie TageVerlängerte Auszeit

4. Apr. – 12. Apr.

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Di., 7. Apr., Mi., 8. Apr., Do., 9. Apr., Fr., 10. Apr.
Feiertage: Ostermontag
9 freie TageVerlängerte Auszeit

25. Apr. – 3. Mai

4 Urlaubstage nehmen
Urlaub nehmen: Mo., 27. Apr., Di., 28. Apr., Mi., 29. Apr., Do., 30. Apr.
Feiertage: Tag der Arbeit
3 freie TageLanges Wochenende

1. Mai – 3. Mai

0 Urlaubstage erforderlich
Feiertage: Tag der Arbeit

Arbeitstage berechnen in Tschad

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23 Arbeitstage
(184 Arbeitsstunden bei 8 Std./Tag)
Kalendertage:31Wochenendtage:8Feiertage:0

Leitfaden zum Feiertagskalender des Tschad

Der Feiertagskalender des Tschad verbindet staatliche Gedenktage mit christlichen und islamischen Feiertagen. Das Arbeitsgesetzbuch überlässt die Liste und die rechtliche Behandlung der Feiertage Ausführungsbestimmungen. Diese unterscheiden zwischen arbeitsfreien, bezahlten und arbeitsfreien, unbezahlten Feiertagen. Die Unterscheidung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtig, weil Entgelt, Ausgleich für Feiertagsarbeit und Ersatzruhetage nicht für alle Feiertage gleichermaßen gelten.[1][2]

Wie das Feiertagssystem des Tschad funktioniert

Das Arbeitsgesetzbuch bildet die allgemeine Rechtsgrundlage für die wöchentliche Ruhezeit und Feiertage, überlässt die detaillierte Liste und Regelung der Feiertage jedoch einem Erlass auf Grundlage des Arbeitsrechts.[1] Der Ausführungserlass gilt im gesamten Staatsgebiet und teilt die aufgeführten Anlässe in bezahlte und unbezahlte Kategorien ein.[2]

Zu den bezahlten arbeitsfreien Feiertagen gehören Neujahrstag, Tag der Arbeit, die nationale Feier der Unabhängigkeit und der Tag der Freiheit und Demokratie. Zu den anderen gesetzlichen arbeitsfreien Feiertagen zählen Allerheiligen, der Jahrestag der Ausrufung der Republik, Weihnachtstag, Ostermontag, Geburtstag Mohammeds (Mawlid), Ende des Ramadan (Eid al-Fitr) und Opferfest (Eid al-Adha).[2]

Bezahlte und unbezahlte Feiertage

Die Unterscheidung zwischen den beiden gesetzlichen Kategorien hat direkte Folgen für Beschäftigte. An den als bezahlt und arbeitsfrei festgelegten Feiertagen darf die Schließung die monatliche, halbmonatliche oder wöchentliche Vergütung nicht mindern. Beschäftigte mit Stunden-, Tages- oder Akkordlohn haben Anspruch auf einen Ausgleich für den Lohn, der ihnen wegen der Feiertagsschließung entgeht.[2]

Arbeitet ein Beschäftigter an einem Feiertag, der als bezahlt und arbeitsfrei eingestuft ist, sieht der Erlass zusätzlich zum Entgelt für die tatsächlich geleistete Arbeit eine Zahlung in Höhe dieses Arbeitslohns vor. Arbeitsfreie, aber unbezahlte Feiertage begründen dagegen keinen entsprechenden gesetzlichen Entschädigungsanspruch; die ausgefallene Arbeitszeit kann nachgeholt werden.[2]

Die Bezeichnung „Feiertag“ begründet im Tschad also nicht für jeden aufgeführten Anlass denselben Entgeltanspruch. Beschäftigte und für die Lohnabrechnung Verantwortliche sollten vor der Berechnung des Ausgleichs feststellen, welcher gesetzlichen Kategorie der betreffende Feiertag angehört.[2]

Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt

Im Tschad gilt eine gesetzliche Regelung für Ersatzruhetage, sie greift jedoch nicht für jeden Feiertag gleichermaßen. Laut Ausführungserlass wird der folgende Montag zu einem bezahlten arbeitsfreien Feiertag, wenn ein Feiertag aus der Kategorie der bezahlten arbeitsfreien Tage auf einen Sonntag fällt.[2]

Für die arbeitsfreien, unbezahlten Feiertage sieht der Erlass keine entsprechende automatische Verlegung auf den Montag vor. Es ist daher nicht richtig anzunehmen, dass jeder tschadische Feiertag am Wochenende automatisch einen freien Werktag als Ausgleich nach sich zieht. Die jeweilige Feiertagskategorie und etwaige gesonderte amtliche Bekanntmachungen sollten geprüft werden.[2]

Islamische und christliche Feiertage

Der gesetzliche Kalender des Tschad spiegelt sowohl islamische als auch christliche Traditionen wider. Zu den im Ausführungserlass ausdrücklich aufgeführten islamischen Feiertagen gehören Geburtstag Mohammeds (Mawlid), Ende des Ramadan (Eid al-Fitr) und Opferfest (Eid al-Adha); christliche Feiertage sind Ostermontag, Allerheiligen und Weihnachtstag.[2]

Unabhängigkeit, Republik und staatliche Feiertage

Im Kalender des Tschad sind auch mehrere Meilensteine der nationalen und staatlichen Geschichte verzeichnet. Die gesetzlichen Bestimmungen erkennen den Jahrestag der Unabhängigkeit als Nationalfeier, den Jahrestag der Ausrufung der Republik und den Tag der Freiheit und Demokratie an. Auch der Tag der Arbeit gehört zu den staatlichen Feiertagen.[2]

Diese Anlässe werden arbeitsrechtlich nicht alle gleich behandelt. Der Unabhängigkeitstag und der Tag der Freiheit und Demokratie zählen zu den bezahlten arbeitsfreien Feiertagen des Erlasses. Der Jahrestag der Ausrufung der Republik ist dagegen als arbeitsfreier Feiertag aufgeführt, der nicht denselben gesetzlichen Entgeltanspruch begründet.[2]

Außerordentliche Feiertage

Der wiederkehrende gesetzliche Kalender muss nicht für jedes Jahr vollständig sein. Der Feiertagserlass ermächtigt den Präsidenten der Republik, bei einem wichtigen Ereignis einen außerordentlichen Feiertag auszurufen.[2]

Eine solche Bekanntmachung ist als einmalige Regelung zu behandeln und nicht dauerhaft in den wiederkehrenden Kalender aufzunehmen. Das Amtsblatt des Tschad ist die maßgebliche staatliche Plattform für Gesetze, Erlasse, Beschlüsse und amtliche Veröffentlichungen. Es eignet sich daher zur Überprüfung neuer Rechtsvorschriften, die den Feiertagskalender betreffen.[3]

Geltungsbereich im öffentlichen und privaten Sektor

Bei der Beschreibung des Arbeitsgesetzbuchs sollte man nicht davon ausgehen, dass es für alle Beschäftigten im Tschad gleichermaßen gilt. Es regelt Beschäftigungsverhältnisse im privaten Sektor, nimmt aber mehrere Gruppen von seinem üblichen Geltungsbereich aus, darunter Richter, Angehörige der Streitkräfte und Beschäftigte der ständigen öffentlichen Verwaltung. Für sie können stattdessen besondere Vorschriften des öffentlichen Dienstes gelten.[1][4]

Der Feiertagserlass gilt zwar für die aufgeführten Feiertage im gesamten Staatsgebiet, doch die konkreten arbeitsrechtlichen Folgen für einzelne Beschäftigte im öffentlichen Dienst können von den für sie geltenden Rechtsvorschriften abhängen. Arbeitgeber im privaten Sektor sollten das Arbeitsgesetzbuch und die einschlägigen Feiertagsbestimmungen auf ihre Belegschaft anwenden.[1][2]

Praktische Planung von Arbeit und Reisen

Für Lohnabrechnung und Personaleinsatz sollte zunächst geklärt werden, ob ein Anlass als bezahlter oder unbezahlter arbeitsfreier Feiertag eingestuft ist und ob eine Sonntagsregel für Ersatzruhetage gilt. Bei islamischen Feiertagen und außerordentlichen Bekanntmachungen sollte die geltende Regelung für das jeweilige Jahr anhand aktueller amtlicher Informationen bestätigt werden, statt Daten oder Annahmen zu Schließungen aus einem früheren Kalender zu übernehmen.[2][3]

Häufige Fragen zu Feiertagen im Tschad

Sind im Tschad alle Feiertage bezahlt?

Nein. Der Ausführungserlass des Tschad unterscheidet zwischen arbeitsfreien, bezahlten und arbeitsfreien, unbezahlten Feiertagen. Für die beiden Kategorien gelten unterschiedliche Regeln zum Lohnschutz und zum Ausgleich.[2]

Was geschieht, wenn ein bezahlter Feiertag auf einen Sonntag fällt?

Fällt ein Feiertag, den der Erlass ausdrücklich als bezahlt und arbeitsfrei einstuft, auf einen Sonntag, ist der folgende Montag ein bezahlter arbeitsfreier Feiertag. Für alle anderen Feiertage sieht der Erlass diese automatische Regel nicht vor.[2]

Wie wird ein Beschäftigter bezahlt, wenn er an einem bezahlten Feiertag arbeitet?

Arbeitet ein Beschäftigter an einem als bezahlt und arbeitsfrei eingestuften Feiertag, hat er Anspruch auf den Lohn für die geleistete Arbeit sowie eine zusätzliche Entschädigung in gleicher Höhe.[2]

Welche islamischen Feste sind im Tschad gesetzliche Feiertage?

Die gesetzliche Liste umfasst Geburtstag Mohammeds (Mawlid), Ende des Ramadan (Eid al-Fitr) und Opferfest (Eid al-Adha). Da islamische Feiertage dem Hidschri-Kalender folgen, verschieben sich ihre gregorianischen Daten. Sie sollten anhand des jeweils geltenden amtlichen Kalenders bestätigt werden.[2]

Kann der Tschad für ein besonderes Ereignis einen zusätzlichen Feiertag ausrufen?

Ja. Der Ausführungserlass ermächtigt den Präsidenten der Republik, bei einem wichtigen Anlass einen außerordentlichen Feiertag auszurufen.[2]

Gilt das Arbeitsgesetzbuch für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Tschad?

Nein. Das Arbeitsgesetzbuch nimmt mehrere Gruppen von seinem Geltungsbereich aus, darunter Richter, Angehörige der Streitkräfte und Beschäftigte der ständigen öffentlichen Verwaltung. Für sie können gesonderte Rechtsvorschriften gelten.[1][4]

Quellen

  1. Loi n° 38/PR/96 du 11 décembre 1996 portant Code du Travail.- International Labour Organization, NATLEX
  2. Décret 97-413 1997-09-30 PR/MFPT - Décret portant révision de la liste et du régime des jours fériés et chômés- International Labour Organization, NATLEX
  3. Journal Officiel du Tchad – Lois, Décrets et Publications Officielles- Secrétariat Général du Gouvernement de la République du Tchad
  4. Country Detail: Chad- International Labour Organization